Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Videoüberwachung und möchten Ihnen nähere Informationen zu dieser Maßnahme geben:
Warum wird videoüberwacht?
Wir möchten voranstellen, dass die Videoüberwachung im öffentlichen Raum Bestandteil eines umfassenden Gesamtsicherheitskonzepts ist und zu Ihrer Sicherheit erfolgt. Ziel des Einsatzes der Videotechnik ist nicht die gezielte Überwachung oder Observation konkreter Einzelpersonen, sondern es geht um den zügigen Schutz in Gefahrenfällen und die schnelle Überführung von Straftätern. In den vergangenen Jahren wurde objektiv festgestellt, dass einzelne Bereiche eine deutliche Mehrbelastung von Straftaten aufweisen. Insoweit haben das Polizeipräsidium Mannheim und die Stadt Heidelberg beschlossen, diese Örtlichkeiten nach § 44 Abs. 3 und 10 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG BW) mit Videotechnik zu überwachen. Unser Ziel ist, drohende Gefahren für Sie und andere schnellstmöglich zu erkennen und unverzüglich zu reagieren, wenn es erforderlich ist.
Was wird videoüberwacht?
Die Videoüberwachung nach § 44 Abs. 3 PolG BW ist nur im öffentlichen Raum möglich. Wohnungen und sonstige private Bereiche werden von der Videoüberwachung nicht erfasst.
Wie lange werden Daten gespeichert?
Die aufgezeichneten Bilder werden an das Polizeipräsidium Mannheim übertragen, dort grundsätzlich für maximal 72 Stunden gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Eine längere Aufzeichnung erfolgt nur ausnahmsweise nach Maßgabe des § 44 Abs. 10 Satz 2 PolG BW, insbesondere wenn eine Straftat von der Videokamera aufgezeichnet wurde.