Da uns schon die eine oder andere Anfrage erreicht hat, was denn nun wo gilt, haben wir hier das Wichtigste nochmal zusammengefasst:
Feuerwerk, Alkohol, Feiern auf Plätzen
Auch dieses Jahr gilt deutschlandweit ein Feuerwerksverkaufsverbot.
Daneben können die Städte und Gemeinden bestimmte publikumsträchtige Plätze festlegen, auf denen neben des Abbrennens von Feuerwerkskörpern auch der Alkoholkonsum und -ausschank und/oder Ansammlungen von mehr als 10 Personen verboten sind.
Diese Maßnahmen dienen neben der Vermeidung von infektionsträchtigen Ansammlungen auch dazu, die Kapazitäten von Krankenhäusern nicht durch Verbrennungsopfer oder „Alkoholleichen“ überzustrapazieren und stattdessen für Coronapatienten bereit zu halten.
In Mannheim hat die Stadt ein Alkohol-, Feuerwerks- und Verweilverbot (für Gruppen von mehr als 10 Personen) festgelegt vom 31.12.2021, 15.00 Uhr bis 01.01.2022, 09.00 Uhr für:
Für den Rhein-Neckar-Kreis gilt ebenso ein Alkohol-, Feuerwerks- und Verweilverbot (für Gruppen von mehr als 10 Personen), ebenfalls vom 31.12.2021, 15.00 Uhr bis 01.01.2022, 09.00 Uhr auf bestimmten Plätzen.
Die einzelnen Örtlichkeiten findet Ihr hier (jeweils am Ende):