Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Videoüberwachung und möchten Ihnen nähere Informationen zu dieser Maßnahme geben:
Warum wird videoüberwacht?
Wir möchten voranstellen, dass die Videoüberwachung im öffentlichen Raum Bestandteil eines umfassenden Gesamtsicherheitskonzepts ist und zu Ihrer Sicherheit erfolgt. Ziel des Einsatzes der Videotechnik ist nicht die gezielte Überwachung oder Observation konkreter Einzelpersonen, sondern es geht um den zügigen Schutz in Gefahrenfällen und die schnelle Überführung von Straftätern. In den vergangenen Jahren wurde objektiv festgestellt, dass einzelne Bereiche eine deutliche Mehrbelastung von Straftaten aufweisen. Insoweit haben das Polizeipräsidium Mannheim und die Stadt Mannheim beschlossen, diese Örtlichkeiten nach § 44 Abs. 3 und 10 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG BW) mit Videotechnik zu überwachen. Unser Ziel ist, drohende Gefahren für Sie und andere schnellstmöglich zu erkennen und unverzüglich zu reagieren, wenn es erforderlich ist.
Was wird videoüberwacht?
Die Videoüberwachung nach § 44 Abs. 3 PolG BW ist nur im öffentlichen Raum möglich. Wohnungen und sonstige private Bereiche werden von der Videoüberwachung nicht erfasst.
Wie lange werden Daten gespeichert?
Die aufgezeichneten Bilder werden an das Polizeipräsidium Mannheim übertragen, dort grundsätzlich für maximal 72 Stunden gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Eine längere Aufzeichnung erfolgt nur ausnahmsweise nach Maßgabe des § 44 Abs. 10 Satz 2 PolG BW, insbesondere wenn eine Straftat von der Videokamera aufgezeichnet wurde.
Werden Daten automatisch ausgewertet?
Neben der herkömmlichen Monitorbeobachtung durch Polizeibeamte beim Polizeipräsidium Mannheim ist – zunächst ergänzend – auch eine automatische Auswertung von Videoaufnahmen durch die Polizei vorgesehen (sog. algorithmenbasierte Bildauswertung i.S.v. § 44 Abs. 4 PolG BW). Das heißt, an den Örtlichkeiten, an denen eine konventionelle Videoüberwachung stattfindet, wird schrittweise auch eine automatisierte Bildauswertung erfolgen. Dabei werden Videoaufnahmen automatisch durch eine Software nach Bewegungsmustern gefiltert, welche auf die Begehung einer Straftat hindeuten. Diese Bewegungsmuster können zu Beginn vor allem mit Verhaltensweisen wie Schlagen oder Treten umschrieben werden. Wurde ein entsprechendes Bewegungsmuster erkannt, beurteilen Polizeibeamte am Bildschirm den Sachverhalt und leiten unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen ein. Die automatisierte Bildauswertung dient also der Unterstützung der polizeilichen Videobeobachter, um Ihre Sicherheit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern.
Die Inbetriebnahme der automatischen Bildauswertung erfolgte im Dezember 2018 zunächst am Bahnhofsvorplatz Mannheim und am Paradeplatz Mannheim. Die „intelligente Videoüberwachung“ wurde zwischenzeitlich auf die Bereiche der südlichen Breiten Straße (Paradeplatz bis Marktplatz), Marktplatz Mannheim und Breite Straße Nord (Marktplatz bis Neckartor) erweitert. Seit Oktober 2020 wird die automatische Bildauswertung auch auf dem Bereich Alter Messplatz ausgeführt.
Über eine Anwendung der automatisierten Bildauswertung (blaue Bereiche) an den weiteren Überwachungsbereichen werden wir Sie an dieser Stelle immer aktuell informieren.
Weitere Fragen zum Datenschutz?
E-Mail: mannheim.pp.bdsb@polizei.bwl.de