Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Polizeipräsidium Mannheim im Rahmen des Videoschutzes bei Fußballspielen
Das Polizeipräsidium Mannheim verarbeitet im Rahmen von Fußballveranstaltungen durch das Fertigen von Videobildern der Videoüberwachungsanlage im Stadion personenbezogene Daten. Hierzu geben wir Ihnen gemäß § 85 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW) folgende Informationen:
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Polizeipräsidium Mannheim
L 6, 1
68161 Mannheim
E-Mail: mannheim.pp@polizei.bwl.de
2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Polizeipräsidium Mannheim
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
L 6, 1
68161 Mannheim
E-Mail: mannheim.pp.bdsb@polizei.bwl.de
3. Rechtsgrundlage und Zwecke der Verarbeitung
Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung bei Fußballspielen ist § 44 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW).
Beim Betreten des Beobachtungsbereiches der Kameras werden personenbezogene Daten in Form von Videodaten verarbeitet. Die Videobilder werden durch Videobeobachter in der Befehlsstelle live beobachtet und bewertet.
Die Videoüberwachung dient folgenden Zwecken:
- Frühzeitiges Erkennen und Verhindern von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Gefahrenlagen,
- Minimieren der Folgen von Straftaten/Ordnungswidrigkeiten,
- Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung
- Gewährleistung eines beweissicheren Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfahrens
Bei konkret festgestellten Straftaten kann im Einzelfall auch eine Tonaufzeichnung durch die Videoüberwachungsanlage gemäß § 163 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) erforderlich sein.
4. Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern
Die personenbezogenen Daten werden beim Polizeipräsidium Mannheim weiterverarbeitet, wenn sie zur beweissicheren Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung benötigt werden oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die betroffene Person zukünftig Straftaten begehen wird und die Aufnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich sind.
Im Rahmen von Strafverfahren und Bußgeldverfahren werden die Videodaten als Beweismittel der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Bußgeldbehörde übermittelt.
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Speicherung und Weiterverarbeitung der Videodaten richtet sich nach § 44 Abs. 10 PolG BW / § 483 StPO.
Die aufgezeichneten Videodaten werden nach sieben Tage automatisch gelöscht, sofern sie nicht für folgende Zecke erforderlich sind:
- Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung
- Schutz privater Rechte
- Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen
- Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten.
6. Betroffenenrechte
Die Polizei erteilt jeder Person auf Antrag Auskunft darüber, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat die Person ein Recht auf Auskunft über die in § 91 Abs. 1 PolG BW im Einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (§ 92 Abs. 1 PolG BW).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in § 92 Abs. 2 PolG BW im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in § 92 Abs. 3 in Verbindung mit § 75 Abs. 5 und 6 PolG BW aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (§ 93 PolG BW). Die für Baden-Württemberg zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon: 07 11/61 55 41-0
Telefax: 07 11/61 55 41-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de